Garten- und Landschaftsbau: Naturnahe Gestaltung für Ihr grünes Paradies

Die PSA GmbH ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Garten- und Landschaftsbau. Wir bieten eine breite Palette an Dienstleistungen, um Ihre Außenanlagen zu verschönern und funktional zu gestalten. Im Folgenden präsentieren wir Ihnen einen Überblick über unsere Leistungen:

  1. Teiche und Schwimmanlagen: Wir gestalten und pflegen Teiche und Schwimmbereiche, damit Sie sich in Ihrem Garten entspannen können.
  2. Zäune und Mauern: Ob als Sichtschutz oder zur Abgrenzung – wir errichten Zäune und Mauern nach Ihren Wünschen.
  3. Plasterarbeiten aller Art: Unsere Experten verlegen Pflastersteine für Wege, Plätze und Höfe.
  4. Terrassen: Wir schaffen gemütliche Terrassen, auf denen Sie die Natur genießen können.
  5. Wasserspiele und Brunnenbau: Lassen Sie sich von plätscherndem Wasser verzaubern – wir bauen Wasserspiele und Brunnen.
  6. Beetbegrenzungen: Wir setzen Akzente mit stilvollen Beetbegrenzungen.
  7. Sichtschutz: Ob Hecken oder andere Elemente – wir sorgen für Privatsphäre in Ihrem Garten.
  8. Natur- und Betonsteinarbeiten: Von der Planung bis zur Umsetzung – wir gestalten mit Natur- und Betonsteinen.
  9. Dachbegrünung: Wir verwandeln Flachdächer in grüne Oasen.

Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und lassen Sie uns gemeinsam Ihre Gartenlandschaft zum Strahlen bringen! 

Baumschnitt, Grünschnitt und Baumpflege: Wichtige Aspekte für gesunde Bäume

Der richtige Schnitt ist entscheidend für die Gesundheit und das Wachstum von Bäumen. Hier sind einige wichtige Informationen zu Baumschnitt, Grünschnitt und Baumpflege:

  1. Baumschnitt:

    • Zeitpunkt: Idealerweise sollten Bäume während der Vegetationszeit zwischen März und September geschnitten werden. In dieser Phase heilen Wunden schneller, und das Infektionsrisiko ist geringer .
    • Ziele: Durch den Schnitt werden junge Bäume auf ein langes und kraftvolles Leben vorbereitet, während er bei alten Bäumen fast wie ein Jungbrunnen wirkt .
  2. Grünschnitt:

    • Erlaubte Zeiten: Sämtliche Baumpflegemaßnahmen (schonende Form- und Pflegeschnitte, Sondermaßnahmen gemäß ZTV-Baumpflege, Fällungen) können grundsätzlich das ganze Jahr über durchgeführt werden, sofern kein Landesrecht, keine Baumschutzsatzung oder keine naturschutzrelevanten Punkte dagegensprechen .
    • Verbotene Zeiten: Das Fällen oder die Durchführung von Sondermaßnahmen sind lediglich für Bäume außerhalb von gärtnerisch genutzten Flächen in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September grundsätzlich verboten. Dies betrifft Straßenbäume, Alleebäume und Solitärbäume in der freien Landschaft .
  3. Baumpflege:

    • Zulässigkeit: Schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen sind erlaubt .
    • Arten- und Naturschutz: Auch außerhalb der gesetzlichen Frist müssen beim Gehölzschnitt oder der Entfernung von Bäumen die weitergehenden Vorschriften des Artenschutzes beachtet werden .

Vertrauen Sie auf professionelle Baumpfleger, um Ihre Bäume optimal zu pflegen und zu erhalten! 

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